
Klinikadministrator*in
IT-Verantwortliche*r Klinik-IT (m/w/d)
Beschreibung
In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationsklinik mit den Fachabteilungen Orthopädie, Kardiologie und Verhaltensmedizin sowie PostCovid-Komplexbehandlung, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Malente eine/einen
Klinikadministrator*in
IT-Verantwortliche*r Klinik-IT (m/w/d)
Die Stelle ist in Vollzeit mit 39 Stunden unbefristet zu besetzen
Auf einen Blick
Art der Beschäftigung
in Vollzeit mit 39 Wochenstunden
Ort
Malente
Ansprechpartner
Johannes Struck
04523 993-7110
Ihre Aufgaben
- 1st und 2nd Level Anwendersupport der Klinikmitarbeiter*innen
- Sicherstellung einer funktionalen Hard- und Softwareausstattung der Klinik-EDV
- Administration des Klinik-LANs (Unifi, Proxmox)
- Key-User-Funktion, User-Administration und Datenpflege bei zentralen und klinikspezifischen Anwendungen
- Schnittstellenfunktion zu zentralem IT-Dienstleister der DRV-Nord und Fremdfirmen
- Projektierung, Implementierung und Betrieb von klinikbezogenen DV-Lösungen
- IT-fachliche Auftragserstellung und Begleitung (über externes Ticket-System)
- Dokumentation der IT-Sicherheit im Rahmen der BSI-Audits der DRV
- Durchführung von Anwender-Schulungen
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatiker*in oder besitzen eine gleichwertige Ausbildung
- Sie zeichnet eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise aus
- Neben Ihrer freundlichen und sicheren Kommunikation verfügen Sie über die Fähigkeit analytisch und konzeptionell zu arbeiten
- Sie arbeiten gerne in einem interdisziplinären Team
- Auch bei hohem Arbeitsaufkommen lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen und priorisieren die Aufgaben eigenständig
Wir bieten
Berufsanfänger*innen und Wiedereinsteiger*innen sind ausdrücklich willkommen. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerber*innen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.