
Mitarbeiter*in der Patientenaufnahme (m/w/d)
Beschreibung
In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationsklinik mit den Fachabteilungen Orthopädie, Kardiologie und Verhaltensmedizin sowie PostCovid-Komplexbehandlung, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Malente eine/einen
Mitarbeiter*in der Patientenaufnahme (m/w/d)
Die Stelle ist in Voll- und Teilzeit zunächst befristet auf zwei Jahre zu besetzen mit der Option auf Verlängerung.
Auf einen Blick
Art der Beschäftigung
in Voll- und Teilzeit
Ort
Malente
Ansprechpartner
Petra Gronostay
04523 993-6591
Ihre Aufgaben
- Die Einbestellung und Einladung unserer Patient*innen
- Koordination der Belegungsziele
- Ggf. Übernahme der Funktion der Teamleitung für das Aufnahmeteam
- Das Erfassen der Patientendaten im Krankenhausinformationssystem
- Telefonate mit den Kostenträgern, Zuweisenden, Krankenhäusern, Krankenversicherungen und Versicherten/Patienten
- Die Kontrolle und Fertigung der Patientenentlassungen an die Kostenträger und Krankenversicherungen
- Das Erstellen und Bearbeiten von Statistiken für die Abteilungs- und Klinikleitung
- Tätigkeiten im Bereich des Kassengeschäftes
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung idealerweise im kaufmännischen- oder sozialversicherten Bereich oder Hotelwesen
- Sie zeichnet eine selbstständige Arbeitsweise aus
- Ihre Stärken sind eine freundliche und sichere Kommunikation
- Sie arbeiten gerne in einem interdisziplinären Team
- Auch bei hohem Arbeitsaufkommen lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen und bleiben freundlich
- Sie verfügen über gute EDV-Kenntnisse
Wir bieten
Berufsanfänger*innen und Wiedereinsteiger*innen sind ausdrücklich willkommen. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerber*innen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.