
Mitarbeiter*in Therapieplanung (m/w/d)
Beschreibung
In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationsklinik mit den Fachabteilungen Orthopädie, Kardiologie und Verhaltensmedizin sowie PostCovid-Komplexbehandlung, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Malente eine/einen
Mitarbeiter*in Therapieplanung (m/w/d)
Die Stelle ist in Voll- oder Teilzeit zunächst befristet auf zwei Jahre zu besetzen mit der Option auf Verlängerung
Auf einen Blick
Art der Beschäftigung
in Voll- oder Teilzeit
Ort
Malente
Ansprechpartner
Reiner Lis
04523 993-6901
Ihre Aufgaben
- Erstellung und fortlaufende Optimierung der Terminpläne für Patient*innen und Therapeut*innen auf Basis der ärztlichen Verordnung
- IT-gestützte Therapieplanung für Patient*innen aus den Fachbereichen Kardiologie, Orthopädie und der Verhaltensmedizin
- Koordination und fortlaufende Optimierung der klinikinternen Ressourcen
- Planung und Organisation der Vergabe ambulanter Termine sowie Erledigung der dazugehörigen administrativen Aufgaben
- Enge Zusammenarbeit mit Ärzt*innen und Therapeut*innen an interdisziplinären Projekten
Ihr Profil
- Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im medizinischen oder kaufmännischen Bereich
- Idealerweise haben Sie Erfahrung in der Terminplanung sammeln können
- Sie verfügen über sehr gute kommunikative Fähigkeiten
- Sie sind ein Organisationstalent und können mehrere Vorgänge betreuen und monitoren
- Sie zeichnet eine strukturierte, selbstständige Arbeitsweise und ein hohes Maß an Eigeninitiative aus
- Excel ist für Sie kein Fremdwort und sie beherrschen den Umgang mit MS-Office-Anwendungen
Wir bieten
Berufsanfänger*innen und Wiedereinsteiger*innen sind ausdrücklich willkommen. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerber*innen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.