![Psychologie](https://muehlenbergklinik-holsteinische-schweiz.de/wp-content/uploads/2023/07/Psychologie.jpg)
Dipl.-/Master-Psycholog*in (m/w/d)
Beschreibung
In unserer modernen, von der Deutschen Rentenversicherung Nord betriebenen Rehabilitationsklinik mit den Fachabteilungen Orthopädie, Kardiologie und Verhaltensmedizin sowie PostCovid-Komplexbehandlung, suchen wir zum 01.04.2024 und am Standort Malente
Dipl.-/Master-Psycholog*innen (m/w/d)
Die Stelle ist befristet bis zum 15.01.2025 in Teilzeit mit 19,5 Std. zu besetzen.
Auf einen Blick
Art der Beschäftigung
Teilzeit mit 19,5 Std. / Woche
befristet bis 15.01.2025
Ort
Malente
Ansprechpartner
Dr. Benninghoven
04523 993-7014
Ihre Aufgaben
- Aufbau und Förderung von Gesundheitsverhalten und Bewältigungskompetenzen der Patient*innen
- Diagnostik psychischer Erkrankungen im Kontext der Rehabilitation körperlicher Erkrankungen
- Einzel- und gruppenpsychotherapeutische Betreuung der Patient*innen
- Dokumentation und Evaluation der Behandlungsergebnisse
- Psychoedukative Vorträge und Seminare
- Durchführung von Entspannungstrainings
- Mitarbeit bei der Konzeptentwicklung
- Beteiligung an in- und externer Supervision
Ihr Profil
- Sie verfügen idealerweise über psychotherapeutische Erfahrungen in der Behandlung körperlich kranker Patient*innen
- Eine nach § 6 Psychotherapeutengesetz staatlich anerkannte Psychotherapieausbildung sollte begonnen oder abgeschlossen worden sein, oder es sollte zumindest die Absicht bestehen, diese zu beginnen
- Sie verfügen über gute EDV-Kenntnisse
- Sie haben Interesse an Wissenschaft und Forschung
- Sie zeichnet eine selbstständige Arbeitsweise aus
- Sie arbeiten gerne in einem interdisziplinären Team
Wir bieten
Berufsanfänger*innen und Wiedereinsteiger*innen sind ausdrücklich willkommen. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte haben Vorrang vor Bewerber*innen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Beschäftigte in „Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden“ (§ 23 Abs. 3 Ziffer 10 Infektionsschutzgesetz) müssen nach dem Masernschutzgesetz einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen, wenn diese nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. Den Nachweis bitten wir mit den Bewerbungsunterlagen zu übersenden.